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Die Akteure

es gibt gute Neuigkeiten. Die Petition "Keine Wiederaufnahme des Abbaus im Steinbruch Hamelspringe" ist dank Ihrer Unterstützung ein Erfolg!

 

Hallo,
vielen Dank für die Unterstützung der Petition.
Mittlerweile sind wir einen großen Schritt weiter und es wird Klage gegen die Wiederinbetriebnahme des Steinbruchs Hamelspringe eingereicht.
Dafür wird finanzielle Unterstützung benötigt und wir bitten um Spenden.
Ein Grundstock ist schon gespendet, aber es fehlt noch Geld.
Leider können wir keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Bitte unterstützt uns.
Vielen Dank!

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2025 geplante Klage

Steinbruch Hamelspringe

Eskalation im Kampf um den Steinbruch Hamelspringe: Die Gegner des Abbau-Neustarts bereiten eine Klage gegen die Betriebserlaubnis für Betreiber NNG vor. Wir erklären, wie das funktionieren soll. Und was dahinter steckt.

Hamelspringe. Solidarität haben sie aus der Politik bekommen – doch weder Rat noch Stadt können in dieser Sache etwas entscheiden. Gehör haben sie auch bei den zuständigen Behörden bekommen. Mehr aber auch nicht: Die Genehmigung steht, auch wenn sie in der aktuellen Form schon 30 Jahre alt ist.


IST DAS DER LETZTE STROHHALM?

Jetzt greifen die Gegner des Steinbruch-Betriebs in Hamelspringe nach dem wohl letzten Strohhalm, der ihnen bleibt, um den erneuten Abbau von Kalk im Süntel zu verhindern: Sie ziehen vor Gericht. Eine geplante Klage ist Thema bei der Mitgliederversammlung der „Schutzgemeinschaft Sünteltal“ am Freitag, 21. Februar.

 

Intern diskutieren die Organisatoren diesen Schritt schon länger. Denn die Hürden sind hoch – nicht nur wegen der Kosten, die eine Klage mit sich bringt. Das Problem: Die Schutzgemeinschaft selbst ist in diesem Fall nicht klageberechtigt gegen die Betriebserlaubnis; seine subjektiven Interessen werden nicht verletzt. Das Gesetz erlaubt aber etwa Umweltverbänden, auch ohne diese Verletzung der Interessen vor Gericht zu ziehen. . . [NDZ] 15-02-2025


2024 Gegner organisieren sich


2012 Historie

Die Schutzgemeinschaft Sünteltal zielte auf die Verhinderung der Nutzung des Steinbruchs Hamelspringe als Deponie für Asche aus Industriekraftwerken und die damit verbundene Gefährdung von Trinkwasser und Luft, die Belastungen der Anwohner durch Lärm und Schwerkraftverkehr und die Zerstörung eines Landschafts- und Vogelschutzgebietes.


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