Im Schneckentempo unterwegs

Die Weinbergschnecke Helix pomatia

In Deutschland sind Weinbergschnecken nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung „besonders geschützt“ und werden auch im Anhang 5 der FFH-Richtlinie der EU genannt.

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es in Deutschland verboten sie zu sammeln. Auch in Österreich und der Schweiz stehen die Weinbergschnecken unter Schutz.

In ihrem Bestand ist die Weinbergschnecke in Niedersachsen insgesamt nicht gefährdet, allerdings wird sie vielerorts durch

Lebensraumzerstörung aus bisher besiedelten Bereichen zurückgedrängt wie hier am Steinbruch Segelhorst-Langenfeld.


Weinbergschnecken sind auf einen Lebensraum angewiesen, in dem sie Kalk aufnehmen können. Diesen benötigen sie zur Stabilisierung ihres Schneckenhauses und zum Bau des Schutzdeckels für die Überwinterung. 

Den Winter verbringen die Weinbergschnecken in einer Kältestarre. Nachdem sie sich einen Nahrungsvorrat angefressen haben, verkriechen sie sich in der Erde und ziehen sich in ihr Gehäuse zurück. 

Bei starker Trockenheit im Sommer und damit verbundenem Wassermangel können Weinbergschnecken auch einen Trockenschlaf halten. Sie verschließen sich dazu mit einem Deckel und verzögern damit die Verdunstung des im Körper gespeicherten Wassers. 


Die Weinbergschnecke ernährt sich von weichen, welken Pflanzenteilen und Algenbewüchsen. Sie ist immer auf Suche nach Feuchtigkeit und zieht auch quer über die Wanderwege. Wenn wir auf ihr Schneckentempo Rücksicht nehmen, kann sie in freier Natur ein Alter von 8 Jahren erreichen. 

 

Unseren Vorfahren waren Weinbergschnecken eine wichtige Nahrungsquelle. Leicht zu lagern - leicht zu transportieren, wobei die Verbreitung der Art in (früh)historischer Zeit durch den Menschen gefördert wurde.


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